Radverkehrskonzept OPR: Existierende und geplante Radwege

Radverkehrskonzept OPR © ADFC-eigene Darstellung, OpenStreetMap, Landkreis OPR

Radverkehrskonzept des Landkreises Ostprignitz-Ruppin

Das Radfahren soll angenehmer und sicherer werden. Damit dafür die wichtigsten Streckenabschnitte demnächst weitergebaut werden können, muss man ein künftiges Gesamtnetz erstellen. Der Landkreis OPR hat das im März 2023 verabschiedet.

Das Radfahren im Alltag und der Freizeit muss sicher sein und soll angenehmer werden. Das sind auch immer wieder die Grundforderungen des ADFC. Damit die relevanten Streckenabschnitte im Landkreis geplant, priorisiert und (weiter)gebaut werden können, muss es ein abgestimmtes Gesamtnetz geben. Mit der Erstellung des Radverkehrskonzeptes hat der Landkreis dies nun getan. Das vorliegende Konzept wurde im März 2023 einstimmig durch den Kreistag gebilligt und beschlossen.

Bei der Konzepterstellung wurden in drei Arbeitskreisen (AK) verschiedene lokale Akteure eingebunden, so auch unsere neu gegründete ADFC-Regionalgruppe. Durch diese Beteiligung hat das Konzept eine breite öffentliche Zustimmung erfahren.

Zuvor hatte das Team Kreisentwicklung und Mobilität bereits Hinweise und Kritiken zum Radverkehr durch eine Onlinebefragung mit insgesamt 1700 Teilnehmenden eingesammelt. In den AK wurde durch die Mitwirkenden dann ein Wunschliniennetz gesponnen und dabei die Hauptverbindungen, die Unfallhäufigkeit, die Stärke des motorisierten Verkehrs mit in Betracht gezogen. Im Ergebnis entstand das vorliegende Konzept an Haupt- und Nebenrouten für den Alltag sowie den Tourismus.

Alle Daten und Entwürfe sind auf der Internetseite des Landkreises einzusehen.

In der folgenden Karte sind die Voraussetzungen und Ergebnisse so zusammengefasst, dass man den Kartenausschnitt vergrößern und verschieben kann.

Legende zum Radverkehrskonzept OPR
Legende zum Radverkehrskonzept OPR © Detlef W.

Legende für die verschiedenen Arten von Radwegen

Vorrangrouten

Diese Verbindungen haben die höchste Priorität im Netz und bei den Handlungsempfehlungen, weil die meisten Radfahrenden darauf fahren oder fahren werden. Es bindet die einzelnen Zentren des Landkreises sowie benachbarte Zentren jeweils strahlenförmig an und erfordert die durchgängige Betrachtung der Routenführung zur Beseitigung von Lückenschlüssen.
Vorrangrouten verlaufen über eigene Radverkehrsanlagen abseits der Fahrbahn mit Wegebreiten von 2 m bei Einrichtungsradwegen. Außerorts sollen Zweirichtungsradwege als gemeinsame Geh- und Radwege eine Breite von 2,50 m erhalten. Der Radverkehr kann auch gemeinsam mit land- und forstwirtschaftlichem Verkehr auf Wirtschaftswegen  mit einer Regelbreite von mindestens 3,00 m in Asphalt ausgeführt werden.

Ist

Der Ist-Zustand von Routen bei der Erstellung des Konzepts.

Soll

Forderung nach Bau von Radwegen als Sofortmaßnahme.

https://opr.adfc.de/artikel/radverkehrskonzept-opr

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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