Rettet das Mobilitätsgesetz und kommt zur Fahrrad-Demo am 12. Oktober 2023

Helft uns das Mobilitätsgesetz für Brandenburg zu retten und macht mit uns in der Öffentlichkeit deutlich: So, wie das Gesetz jetzt entkernt wurde, ist es nicht mehr tragbar. Damit bleibt die Verkehrswende in Brandenburg weiterhin aus!

Kurz vor der Sommerpause haben wir nach zähen Verhandlungen der Öffentlichkeit ein "Mobilitätsgesetz für Brandenburg" vorgestellt und den Entwurf an das Parlament übergeben, mit der klaren Ansage: Keine weiteren Kompromisse mehr.

Im Laufe des weiteren Gesetzgebungsverfahrens wurde der Entwurf jetzt in entscheidenden Punkten beschnitten: Wir haben die Abkehr vom Prinzip der nachfrageorientierten Planung gefordert, die vor allem im ländlichen Raum zu weiteren Abbestellungen führt und das Prinzip der angebotsorientierten Planung für den Umweltverbund aus Rad- Fuß und öffentlichen Verkehr im Gesetz festgeschrieben. Das wurde herausgestrichen.

Kommt zur Demo vor dem Verkehrsausschuss am 12. Oktober 2023

Der Gesetzesentwurf wird am 12. Oktober im Verkehrsausschuss des Landtages und danach im Parlament beraten. Die Landtagsabgeordneten haben die Chance, die wichtigen Regelungen, die gestrichen wurden, wieder ins Gesetz aufzunehmen und sogar noch darüber hinaus zu gehen.

Wir müssen jetzt unbedingt gemeinsam den Druck auf die Politik erhöhen und öffentlich sagen:
In dieser beschnittenen und entkernten Fassung ist der Gesetzesentwurf für uns nicht mehr tragbar. 

Helft uns das Mobilitätsgesetz zu retten:
Kommt zur Fahrrad-Demo am 12. Oktober 2023 um 9:15 Uhr nach Potsdam zum Landtag und bringt eure Freund:innen mit!

Nach dem gescheiterten Insektendialog mit der Volksinitiative Artenvielfalt darf nicht noch ein zweiter Dialog mit einer erfolgreichen Volksinitiative scheitern. Das wäre ein Armutszeugnis für die Demokratie in Brandenburg und würde den demokratiefeindlichen Kräften in diesem Land in die Hände spielen.

 

Hintergrund

Um diese Inhalte geht es

Der Gesetzesentwurf, der am 11. Juli auf einer Pressekonferenz vorgestellt wurde, stellt für uns einen Minimalkonsens dar. Im Laufe des weiteren Gesetzgebungsverfahrens wurde der Entwurf jetzt in entscheidenden Punkten beschnitten. Unter anderem geht es um folgende Inhalte:

  1. Das ÖPNV-Gesetz wurde aus dem Mobilitätsgesetz herausgelöst.
  2. Das Bekenntnis zum Ausbau des öffentlichen Verkehrs und das Ziel, auf eine Mobilitätsgarantie hinzuarbeiten, wurden gestrichen.
  3. Das Ziel eines barrierefreien ÖPNVs wurde gestrichen.
  4. Wir haben die Abkehr vom Prinzip der nachfrageorientierten Planung gefordert, die vor allem im ländlichen Raum zu immer weiteren Abbestellungen im öffentlichen Verkehr geführt hat. Dafür konnten wir das Prinzip der angebotsorientierten Planung für den Umweltverbund aus Rad- Fuß und öffentlichen Verkehr in das Gesetz hineinverhandeln. Dieser Paradigmenwechsel wurde wieder herausgestrichen.
  5. Die Beurteilung des Radwegenetzes als Voraussetzung für ein einheitliches Qualitätsniveau wurde gestrichen.
  6. Der Ausbau der präventiven Verkehrssicherheitsarbeit und die Förderung von Kinderunfallkommissionen als wichtiges Element zur besseren Analyse von Unfallschwerpunkten von Kindern und Jugendliche wurde unter Haushaltsvorbehalt gesetzt.

Ohne diese Festschreibungen ist für uns nicht erkennbar, wie das Gesetz sein selbstgestecktes Ziel, den Anteil des Umweltverbundes bis 2030 auf 60 Prozent zu erhöhen, erreichen will. Deshalb müssen alle zentralen Forderungen wieder hineinverhandelt werden.


https://opr.adfc.de/neuigkeit/rettet-das-mobilitaetsgesetz-und-kommt-zur-fahrrad-demo-am-12-oktober-2023

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