ADFC kritisiert Beermann für Ablenkungsmanöver

Der ADFC Brandenburg kritisiert Verkehrsminister Beermann scharf für seinen Vorstoß einer Helmpflicht und fordert sichere Infrastruktur für Radfahrende stat Helmpflicht.

PRESSEMITTEILUNG
ADFC Brandenburg e.V.
Potsdam, den 4. September 2023


ADFC kritisiert Beermann für Ablenkungsmanöver: Sichere Infrastruktur für Radfahrende statt Helmpflicht

Der ADFC Brandenburg kritisiert Verkehrsminister Beermann scharf. Dieser hatte in einem MAZ-Interview eine Helmpflicht auf dem Fahrrad für eine „sinnvolle Überlegung“ gehalten. Dazu Christian Wessel, stellv. Landesvorsitzender des Brandenburger Fahrradclubs:

„Wir sind höchst verwundert über diesen Vorstoß von Herrn Beermann, solch eine ausgediente Idee ins Spiel zu bringen. Dass jetzt von ihm die Helmpflicht als eine zentrale Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf die Agenda gesetzt wird, ist für uns ein klares Ablenkungsmanöver vom eigentlichen Thema: Im Mobilitätsgesetz haben wir gemeinsam mit ihm zentrale Maßnahmen zur Verkehrssicherheit entwickelt. In all den Monaten der Verhandlung war eine Helmpflicht nie Thema. Herr Beermann verkennt mit seinen Aussagen völlig das Verhandlungsergebnis, das er mit uns und 13 weiteren Vertretern anderer Verkehrsträger erarbeitet hat.“

Wessel weiter: „Wie sicherer und attraktiver Radverkehr funktioniert, kann man in den Niederlanden sehen. Erstklassige Infrastruktur, viele Radfahrer, niemand trägt dort einen Helm. Bei der Einführung einer Helmpflicht geht die Nutzung des Fahrrads zurück, wie Zahlen zum Beispiel Kanada belegen. Wie will der Minister so seine verkehrspolitischen Ziele für Brandenburg erreichen?

Denn worum es eigentlich gehen muss, ist eine Neuordnung des Straßenraums. Unsere Straßen sind bisher nur auf den Autoverkehr, aber nicht auf die Bedürfnisse von Menschen außerhalb von Autos ausgerichtet. Das muss sich dringend ändern, denn entgegen dem Trend bei den Unfällen insgesamt, nehmen Fahrradunfälle weiter zu. Sicherer Radverkehr braucht eigene, gute Wege und Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen, damit Jung und Alt sicher mit dem Rad unterwegs sein können. Tempolimits hat das Brandenburger Verkehrsministerium in den Verhandlungen zum Mobilitätsgesetz leider konsequent abgelehnt.

Mit seinem Vorstoß macht er Opfer zu Tätern. Dabei ist der Hauptunfallgegner bei Fahrradkollisionen das Auto. In 75 Prozent der Fälle ist die Person im Auto Hauptverursacher. Schlecht gestaltete Kreuzungen und Einmündungen sind die Hauptunfallorte von Radfahrenden. Man muss also vor allem an die Infrastruktur ran.“

Hintergrundinformationen für die Presse

Hintergrund Helmpflicht

In Ländern, in denen eine Helmpflicht eingeführt wurde, wie z.B Kanada ist dadurch die Fahrradnutzung zurückgegangen (vgl. https://www.zukunft-mobilitaet.net/24333/analyse/radhelmpflicht-wirkung-nutzen-pro-contra-kanada/). Damit wird also  das Gegenteil erreicht von dem, was wir erreichen müssen, nämlich dass mehr Menschen aufs Fahrrad umsteigen. Andersrum wird ein Schuh draus:
Dort, wo es sichere Radwege gibt, braucht man keine Helmpflicht – es werden sogar kaum Helme getragen. Die Niederlande machen es vor. Je mehr Menschen aufs Rad steigen, desto größer wird die Aufmerksamkeit für Radfahrerinnen und Radfahrer. Dieser „safety in numbers“-Effekt erhöht die Verkehrssicherheit. Die Niederlande sind das Land mit den wenigsten tödlichen Radunfällen.

Hintergrund Brandenburger Mobilitätsgesetz

Der geeinte Entwurf wurde vor der Sommerpause an die Fraktionsspitzen übergeben. Morgen (Dienstag, 5. September 2023) findet wieder eine Kabinettsitzung der Landesregierung statt. Dort soll der Entwurf zum Mobilitätsgesetz diskutiert werden.

Im Auftrag des Landtags und unter der Federführung des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung hat die Landesregierung gemeinsam mit der Volksinitiative „Verkehrswende Brandenburg jetzt!“ den Entwurf für ein Mobilitätsgesetz erarbeitet. Das Gesetz soll die rechtlichen Grundlagen für eine klimaverträgliche und sozial gerechte Mobilität in allen Teilen Brandenburgs schaffen.

Über den ADFC Brandenburg

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit über 220.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.

Der ADFC Brandenburg hat landesweit 3.800 Mitglieder und setzt sich für die Verkehrswende mit dem Fahrrad in Brandenburg ein. Vor Ort engagieren sich hunderte Mitglieder in 24 Orts- und Regionalgruppen des ADFC für die Verbesserung des Fahrradklimas.


https://opr.adfc.de/pressemitteilung/adfc-kritisiert-beermann-fuer-ablenkungsmanoever

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

    weiterlesen

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

    weiterlesen

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

    weiterlesen

  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

    weiterlesen

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

    weiterlesen

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt