Landstraße in Brandenburg

Landstraße in Brandenburg © Detlef W.

Radnetz Brandenburg

Den Entwurf eines Landesradnetzes hat der ADFC OPR für den Nordwesten von Brandenburg koordiniert, um einen Konsens verschiedener Verbände zu erreichen. Das Ergebnis liegt jetzt vor und soll in die in die Planung der Verwaltungsmaßnahmen einfließen.

Der ADFC Brandenburg hat dazu einen Vorschlag für ein landesweites Gesamtradnetz an das MIL (Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung) in Potsdam übergeben

Für den Nordwesten dieses Radnetzes hat sich eine 11-köpfige Gruppe von Radfahrenden aus den Landkreisen Prignitz, Ostprignitz-Ruppin und Oberhavel zumeist in Onlinetreffen, über mehr als ein halbes Jahr  zusammengefunden. Es wurde beraten und überlegt, welche Radwege für eine Verbindung der Mittelzentren dieser Planungsregion und die angrenzenden Gebiete hinaus, vorrangig erweitert oder neu geschaffen werden müssen. Es war für das Ergebnis im Plan gut und hilfreich, dass diese Überlegungen von Mitgliedern des ADFC und von Tourismusverbänden, sowie von Stadtverordneten und Einzelpersonen gemeinsam gefunden wurden.

Für unsere Routenplanungen wurde als wichtig erachtet, dass vorhandene touristische Strecken und existierende Radwege einbezogen wurden sowie  Radwegeplanungen der Kommunen und Landkreise - z.B. das in 2023 erstellte Radverkehrskonzept OPR - weitgehend Beachtung fanden. Gleichzeitig sollten radfreundliche kurze Verbindungen gefunden werden, aber auch mögliche Wegführungen abseits der Bundesstraßen, um Abgase und Lärm für die Rad fahrenden zu vermeiden. Deshalb haben sich beispielsweise einige ehemalige Bahnstrecken angeboten. Wichtig war ebenfalls die Anbindung von Bahnhöfen, Schulen und Arbeitsplätzen.

Zur deutlichen Verbesserung der Radinfrastruktur, in unserem ländlich geprägten Bereich ist es aus unserer Sicht nötig, an einigen Stellen Brücken zu erweitern oder sogar neu zu schaffen. Der ADFC erwartet, dass die ausgewählten Routen des Landesradradroutennetzes im Rahmen des neuen brandenburgischen Mobilitätsgesetzes von den planenden Ingenieurbüros im Detail in komfortabler Qualität für den Untergrund und die Wegebreiten geplant werden.

Die folgende Karte kann man verschieben, vergrößern und weitere Ebenen anzeigen lassen.

https://opr.adfc.de/artikel/radnetz-brandenburg

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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